Allgemeine Geschäftsbedinungen von CAMGAG – Photobooth
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle derzeitigen und künftigen Lieferungen und Leistungen der Fa. CAMGAG GmbH, Mettnernichstr. 37, 54292 Trier.
2. Vertragsschluss
Nach Absenden eines Anfrageformulars erhält der Mieter eine Angebotsmail vom Vermieter über die verschiedenen, zur Verfügung stehenden Systeme. Mittels einer Buchungsanfrage entscheidet sich der Mieter für ein bestimmtes System. Nach Absenden der Buchungsanfrage durch den Mieter kommt der Vertrag hernach durch Übersendung einer Auftragsbestätigung per Mail durch den Vermieter zustande.
Für Umfang und Ausführung der Lieferung und Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung maßgebend. Material oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Angaben und Mitteilungen des Mieters sind nur verbindlich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
Änderungen, Ergänzungen oder Abweichungen von der Auftragsbestätigung werden nur wirksam, wenn sie schriftlich vom Vermieter anerkannt worden sind.
3. Zahlungsvereinbarungen
Ist der Mieter Privatkunde wird eine Anzahlung in Höhe von 100,- € zum Zeitpunkt des Angebotes gültigen Preisliste berechnet, inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Der Restbetrag wird in BAR am Aufbautag gezahlt oder 3 Tage vor Auftragsdatum auf dem bekannten Konto unter Angabe der Rechnungsnummer gutgeschrieben. Bei nicht Zahlung werden Mahngebühren pro Mahnzeitraum von 7 Werktage von 30,- € erhoben.
Der Vermieter behält sich eine anteilige Preisanpassung vor, falls sich zwischen dem Zeitpunkt des Angebotes und der vertragsgemäßen Lieferung die Lohnkosten, Materialpreise oder Versandkosten ändern.
Ist der Mieter Unternehmer, sind Zahlungen binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten. Ist der Mieter Verbraucher, sind Zahlungen binnen 8 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten.
Wechsel und Schecks werden nicht angenommen.
4. Aufbau und Abbau
Lieferung erfolgt auf Kosten des Mieters. Im Postleizahlgebite 54290, 54292, 54293, 54294, 54295, 54296 werden keine Lieferkosten berechnet.
Ansonsten fallen pro gefahrenen Kilometer ab Metternichstr. 37, 54292 Trier bis zum Auslieferungsort einmalig die gefahrene Strecke in KM*0,90 € inkl. MwSt. (19%) an.
Rechenbeispiel: Trier, Metternichstr. 37 bis Konz, Roscheider Hof = 10,7km: 10,7=”10KM*0,90€=9,00€” Es werden einmalige 9,00 € Fahrtkosten berechnet.
Vom Vermieter mitgeteilte Lieferzeiten sind unverbindlich. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlicher Fixliefertermin im Rahmen der Auftragsbestätigung vereinbart sind. Im Falle höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse (z.B. Streik, Stau), die nicht vom Vermieter zu vertreten sind, ist dieser berechtigt, in angemessener Zeit nach Wegfall des Ereignisses zu leisten. In diesem Fall ist der Mieter unverzüglich zu unterrichten.
Die Versicherung gegen Schäden jedweder Art obliegt dem Mieter. Der Vermieter versichert die Ware auf dem Transport gegen Transportschäden.
5. Vertragliche Rücktrittsrechte
Dem Mieter wird ein vertragliches Rücktrittsrecht eingeräumt, welches jedoch zur Ausübung der vorherigen Zustimmung des Vermieters bedarf. Im Fall eines Rücktritts des Mieters werden folgende Beträge in Rechnung gestellt:
bei Rücktritt nach Ablauf des gesetzlichen Wiederrufsrecht (14 Tage): 50% des Nettomietpreises zzgl. MwSt,
bei Rücktritt 3 Wochen vor Mietbeginn: 70% des Nettomietpreises zzgl. MwSt,
bei Rücktritt 1 Woche vor Mietbeginn:80 % des Nettomietpreises zzgl. MwSt.
Bei nach Vertragsschluss dem Vermieter bekannt gewordener Vermögensverschlechterung oder bei Zahlungsverzug des Mieters ist der Vermieter zum Rücktritt von allen noch nicht vollständig erfüllten Verträgen berechtigt. Für diesen Fall steht dem Vermieter ungeachtet weiterer gesetzlicher Ansprüche ein pauschalisierter Schadenersatz für entgangenen Gewinn i.H.v. 20 % des Nettomietpreises der bestellten, aber nicht bezahlten Ware zu. Dem Mieter wird der Nachweis eines geringeren, dem Vermieter der Nachweis eines höheren Schadens gestattet.
6. Vertragspflichten und Haftung
Der Vermieter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet der Vermieter nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Der Mieter hat die Ware sorgsam zu behandeln. Er hat dabei die technischen Vorschriften und Betriebs- sowie Verpackungsanweisungen zu befolgen. Die Ware ist vom Mieter im gleichen Zustand und in gleicher Verpackung wieder zurückzugeben.
Bei Schäden ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich Mitteilung über den Schaden zu machen. Es ist ein Protokoll anzufertigen mit Namen und Anschriften der Beteiligten, soweit bekannt, sowie der Schadenshergang zu beschreiben.
Der Mieter haftet für alle von ihm zu vertretenden Verluste und/oder Schäden, die während der Mietzeit sowie Hin- und Rücktransport an der Ware entstehen. Bei Schäden oder Verlust haftet er insbesondere
– für erforderliche Reparaturkosten,
– bei Totalschaden, Diebstahl oder Verlust haftet der Mieter mit Zeitwert,
– für erforderliche Gutachterkosten,
– bei Schäden für den merkantilen Minderwert,
– für dem Vermieter entstehenden Ausfallschaden für die Dauer einer Reparatur bzw. im Falle von Diebstahl oder Verlust für die angemessene Dauer einer Ersatzbeschaffung.
Der Mieter haftet für alle von ihm zu vertretenden Verluste und/oder Schäden, die während Hin- und Rücktransport an der Ware entstehen, nach Maßgabe der Ziffer
7. Datenspeicherung und Nutzungsrechte
Der Vermieter ist berechtigt, Daten über den Mieter, die er aufgrund der Geschäftsbeziehung erhalten hat, zu speichern und für geschäftliche Zwecke i.S.d. geltenden Datenschutzgesetze zu verwenden.
Der Vermieter ist berechtigt, nach erfolgreichem Abschluss des Vertrages den Mieter als Referenzkunden zu Werbe- oder Informationszwecken gegenüber Dritten zu benennen. Der Mieter kann dem jederzeit widersprechen.
8. Schriftformklausel, Schlussbestimmungen
Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Die Vertragsparteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr gilt deutsches Recht. Die Anwendung der Kollissionsnormen des EGBGB ist ausgeschlossen.
Erfüllungsort für alle Leistungen, insbesondere Lieferung und Zahlung, ist Trier.
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird Trier vereinbart.
Sollte eine der vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung treten dann die gesetzlichen Bestimmungen.
9. Grundsätzliches zur Aufstellung
Der CAMGAG Photobooth muss vor Witterung geschützt werden. Wir gehen davon aus das der Mieter den CAMGAG in geschlossenen, klimatisierten Räumen nutzt. Im Falle eines anderen Verwendungsortes haftet der Mieter in vollem Umfang für entstandene Schäden